Schadensregulierung bei Unfällen mit Leihwagen

  1. Worauf muss ich bei der Anmietung eines Leihwagens achten?
  2. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Unfall habe?
  3. Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Schadensregulierung zu erreichen?
  4. Kann ich die Haftpflicht des Mietwagenunternehmens in Anspruch nehmen?
  5. Muss ich den Schaden selbst bezahlen, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde?

Wenn Sie einen Unfall mit einem Leihwagen haben, kann es vorkommen, dass Sie für den Schaden aufkommen müssen. Damit Sie im Ernstfall keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich vor der Anmietung eines Leihwagens genau informieren. Beachten Sie bei der Anmietung eines Leihwagens unbedingt die Bedingungen des Mietvertrags. In der Regel ist in dem Mietvertrag geregelt, welche Schäden am Fahrzeug von der Versicherung des Vermieters abgedeckt werden und welche nicht. Informieren Sie sich also genau über die Details des Mietvertrags, bevor Sie den Wagen übernehmen. Außerdem sollten Sie wissen, dass die meisten Kreditkarten-Unternehmen keine Schäden an Leihwagen übernehmen. Wenn Sie also mit einer Kreditkarte bezahlen, sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren, ob Ihre Kreditkarte auch für Schäden an Leihwagen aufkommt. Wenn Sie sich allerdings nicht sicher sind, ob Sie für den Schaden am Leihwagen aufkommen müssen oder nicht, sollten Sie immer den Rat eines Anwaltes einholen.

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